Tipps zur Anwendung der App
In den drei Hauptmenüpunkten der App Äussere Erschliessung und Aussenraum, Gebäude und Wohnung finden Sie alle Anforderungen der dazugehörenden Unterbereiche (zum Beispiel Unterbereich Aufzug im Hauptbereich Gebäude). Durch Anklicken des Pfeils (>) neben dem Unterbereich werden allfällige weitere Subbereiche angezeigt. Insbesondere für Erstbenutzer:innen des Katalogs empfehlen wir, immer zuerst auch in das Textfeld des Bereichs zu klicken, da dort zum Teil weitere allgemeine Informationen zum ausgewählten Bereich zu finden sind. Erst dann sollten Sie auf den Pfeil rechts des Textfeldes klicken.
Wenn Sie für Ihr Projekt eine ganz bestimmte Zertifikatsstufe anstreben – zum Beispiel LEA SILBER –, können Sie dies durch Aktivieren des jeweiligen Filters «Stufe» auf der rechten Seite markieren. Es werden dann lediglich diejenigen Kriterien angezeigt, die für ein Label der Stufe LEA SILBER erfüllt sein müssen. Selbstverständlich kann die Zertifikatsstufe jederzeit wieder geändert werden. Ohne Aktivierung des Filters werden immer sämtliche Kriterien angezeigt. Die Filtereinstellungen bleiben jeweils für eine Sitzung gespeichert. Da mit höherer Zertifikatsstufe erhöhte Anforderungen gestellt werden, unterscheiden sich verschiedene Kriterien lediglich in der Zielvorgabe. In der App sind diese Kriterien untereinander angeordnet, wobei zuoberst immer das Kriterium mit der höchsten Anforderung steht. Falls Sie die Filterfunktion der Zertifikatsstufe aktivieren – zum Beispiel LEA SILBER –, sind die Kriterien der höheren Zertifikatsstufen weniger stark hervorgehoben, aber immer noch sichtbar.
Relevanz der Anforderungen nach Projektphase
Die Weichen für ein Gebäude mit hindernisfreien und altersgerechten Wohnungen müssen bereits bei der Ausschreibung eines Wettbewerbs bzw. in der Phase des Vorprojekts bis zur Baueingabe richtiggestellt werden. Es geht dabei insbesondere um die hindernisfreie Erschliessung des Gebäudes sowie um die Dimensionierung der Räume. Kriterien, die in dieser Phase berücksichtigt werden müssen, sind mit der Etikette «Relevanz: Vorprojekt» gekennzeichnet. Falls Sie sich bei einer ersten Planung hauptsächlich auf diese Kriterien beschränken wollen, können Sie den entsprechenden Filter «planungsrelevant» aktivieren. Kriterien, die erst im Ausführungsprojekt zum Tragen kommen – etwa die Höhe von Bedienelementen –, sind mit der Etikette «Relevanz: Ausführungsprojekt» gekennzeichnet. Auch diese Kriterien können Sie mit dem Filter «ausführungsrelevant» filtern. Da viele Ausführungskriterien aber aus konstruktiven oder preisrelevanten Gründen ebenfalls bereits in der Vorprojektphase berücksichtigt werden müssen, empfehlen wir, den Filter nicht zu aktivieren. Zudem ist eine trennscharfe Unterteilung der Kriterien in Vor- und Ausführungsprojekt nicht immer möglich.
Grundsätzlich ist das Label zwar strikt in den Vorgaben, lässt der Bauherrschaft und den Architekten aber die grösstmögliche Freiheit bei der Gestaltung des Bauwerks. Der LEA-Standard macht keine Vorgaben zum Raumprogramm. Er gibt lediglich Empfehlungen. So folgt er beispielsweise der Empfehlung des Bundesamts für Wohnungswesen, bei Projekten mit mehr als 25 Wohnungen einen Gemeinschaftsraum vorzusehen. Wenn Sie sich für einen Gemeinschaftsraum bei Ihrem Projekt entscheiden, sollte dieser die Anforderungen für diesen Bereich erfüllen. Dasselbe gilt auch für bestimmte Ausführungsvarianten. Wenn beispielsweise Niveauunterschiede in der Erschliessung zum Gebäude nur mit Rampen überwunden werden können, müssen bei der Ausführung die entsprechenden Anforderungen für Rampen berücksichtigt werden. Falls keine Rampen nötig sind, haben diese Anforderungen selbstverständlich keine Bedeutung.
Vorprojekt bis zur Baueingabe
Das Vorprojekt ist die wichtigste Phase des ganzen Bauprozesses. Die Weichen für das Gelingen eines Baus werden in der Entwurfsphase gestellt. Viele Punkte können in späteren Phasen nicht mehr oder oft nur mit hohen Kosten verbunden geändert werden. Basis eines guten und erfolgreichen Vorprojekts ist ein ausführliches Pflichtenheft, das von Bauherrschaft und Architekt gemeinsam erarbeitet wird. Folgende Punkte sollten darin enthalten sein:
- maximaler Budgetrahmen inklusive aller Reserven und möglicher Einsparungen durch Eigenleistungen der Bauherrschaft;
- gewünschter Bezugstermin;
- angestrebter LEA-Standard (zum Beispiel Zertifikatsstufe LEA GOLD);
- angestrebter energetischer Standard (zum Beispiel Minergie-A);
- ökologische Materialien (zum Beispiel Minergie Zusatz ECO, GI-Label 2.0 «Gutes Innenraumklima»);
- Anzahl Geschosse, Anzahl Wohnungen, ungefähre Wohnfläche des Baus auf ca. 10 bis 15 Prozent genau;
- Anzahl und Grösse der Zimmer der Wohnungen;
- Ausstattung des Sanitärraums/der Sanitärräume;
- architektonische Vorgaben der Bauherrschaft: Grundrisse, Anordnung und Abfolge der Zimmer, Ausstattung von Sanitärraum und Küche, Fassadengestaltung, Dachform, Aussenraumgestaltung usw.;
- Zahl, Grösse und Art der Nebenräume in Wohnungen und Gebäude (Abstellraum, privater Aussenraum, Keller, Waschküche, Trockenraum, Entsorgungsraum, Gemeinschaftsraum, Kinderwagenraum, Fahrradraum, Einstellhalle usw.);
- spezielle Wünsche bei der Haustechnik (zum Beispiel Sonnenkollektor, Heizungssystem, Netzwerkverkabelung usw.).
Neben dem Pflichtenheft spielen in der Entwurfsphase auch die Baugesetze eine wichtige Rolle. Sie enthalten detaillierte Vorschriften (zum Beispiel zur Dachform, Grösse von Dachfenstern, Abständen zu den Nachbarhäusern usw.). Das fertige Vorprojekt sollte nochmals genau auf die Einhaltung aller wichtigen Eckpunkte des Pflichtenhefts geprüft und bei Bedarf nachgebessert werden. Die autorisierten Zertifizierungsstellen bieten auf Wunsch systematische Vorprüfungen von Bauprojekten an und beraten Bauherren für eine erfolgreiche Zertifizierung.
Die vom Architekten erstellte Baueingabe basiert auf dem fertigen und von der Bauherrschaft abgenommenen Vorprojekt. Zur Baueingabe gehören in der Regel Pläne im Massstab 1:100, eine Reihe von Formularen und auch das Ausstecken mit Bauprofilen auf dem Baugrund. Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen (Pläne) sind zu datieren und von der Bauherrschaft bzw. dessen Vertreter, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen. Sämtliche Gesuchsunterlagen sind bei der örtlichen Baubehörde einzureichen. Diese koordiniert die notwendigen Bewilligungen für das Bauvorhaben und leitet die Unterlagen an die Kantonale Leitstelle für Baubewilligungen zuhanden der betroffenen Fachstellen weiter. Gibt es nichts nachzubessern, folgt die öffentliche Auflage. Während einer gewissen Frist haben die direkt Betroffenen – in der Regel die Nachbarn – die Möglichkeit, die Pläne einzusehen und unter Umständen Einsprache zu erheben.
Ausführungsprojekt
Das Ausführungsprojekt wird parallel zur laufenden Baueingabe entwickelt. Der Architekt beginnt mit der Erarbeitung der Ausführungspläne und der Erstellung des detaillierten Terminrasters. In der Regel sind in dieser Phase auch weitere Spezialisten im Projekt involviert (wie zum Beispiel ein Bauingenieur, ein Energieplaner oder ein Elektrospezialist). Die Pläne für die Ausführung der Arbeiten werden gezeichnet, alle Details entwickelt und das ausführliche Bauprogramm erstellt. Nach Vorliegen der detaillierten Pläne können Offerten für die präzise Ermittlung der Baukosten eingeholt werden. Liegen alle Offerten vor, können die Kosten auf bis zu fünf Prozent genau geschätzt werden. Parallel dazu bereinigt der Architekt mit der Bauherrschaft die Detailpläne. Er legt endgültig fest, welche Materialien zum Einsatz kommen und vergibt aufgrund der Offerten die Arbeiten an die Handwerker.