Spezifische Begriffe

Die Norm SN 521500 aus dem Jahr 1988 hiess noch «Behindertengerechtes Bauen». Die Wortkombination aus «behindert» und «gerecht» legt nahe, dass für mobilitätseingeschränkte Menschen besondere Bedingungen gelten bzw. diese besondere Unterstützung oder Hilfe benötigen. Das ist zwar nicht ganz falsch, aber bei weitem nicht hinreichend. Vielmehr soll die gebaute Umwelt so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen ohne wesentliche Einschränkung oder besondere Assistenz benutzt werden kann. Dementsprechend hat der Begriff «hindernisfrei»[1] den Begriff «behindertengerecht» im offiziellen Sprachgebrauch inzwischen weitgehend abgelöst. Dies nicht zuletzt aufgrund der Ablösung der Norm SN 521500 Behindertengerechtes Bauen aus dem Jahre 1988 durch die Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten im Jahr 2009.

Auf dem Immobilienmarkt begegnet man nicht selten den Begriffen «altersgerecht», «seniorengerecht» oder «hindernisarm». Diese Begriffe suggerieren, dass das Gebäude oder die Wohnung speziell auf die Bedürfnisse von älteren oder in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkten Menschen ausgerichtet ist. Es handelt sich dabei aber meistens um nicht präzis definierte Begriffe, die oft lediglich als Verkaufsargumente genutzt werden. Auch wenn der Begriff «altersgerecht» insbesondere auch altersspezifische bzw. gerontologische Anforderungen umfasst, eignen sich altersgerechte Wohnungen nach LEA-Standard für alle Alters- und Nutzergruppen gleichermassen.[2]

Beim Begriff «rollstuhlgerecht» gilt es zu differenzieren. Viele gehen davon aus, dass der Begriff «hindernisfrei» automatisch auch «rollstuhlgerecht» bedeutet. Das ist aber nur für öffentlich zugängliche Bauten und für den öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden der Fall. Hindernisfreie Wohnungen nach der Norm SIA 500 sind zwar (noch) nicht vollständig rollstuhlgerecht, im Rahmen des anpassbaren Wohnungsbaus aber bereits auch für Personen mit einem Rollstuhl oder Rollator konzipiert. Sie lassen sich mit überschaubarem Aufwand anpassen, sodass sie den individuellen Bedürfnissen von Rollstuhlfahrer:innen genügen.

Die nachstehenden spezifischen Begriffe werden in den vorliegenden Planungsgrundlagen in den hier definierten Bedeutungen verwendet.

Begriff Beschreibung
Altersgerecht Die Gebäude erfüllen alle Anforderungen der Hindernisfreiheit, gehen aber bezüglich der Bewegungs- und Freiflächen, der Nutzbarkeit von Bedienelementen sowie der Ausstattung von Sanitärräumen darüber hinaus.
Anpassbar Die Gebäude erfüllen die Voraussetzungen für bedarfsgerechte nachträgliche Anpassungen an individuelle Bedürfnisse mit geringem baulichem Aufwand.
Hindernisfrei Gebäude mit Wohnnutzung gelten als hindernisfrei, wenn die Wohnungen rollstuhlgerecht erreichbar sind, das Wohnungsinnere anpassbar ist und sich die Wohnung für den Besuch aller Personen, allenfalls mit Hilfe Dritter eignet (sogenannte Besuchseignung).
Rollstuhlgerecht Die gebaute Umwelt ist so gestaltet, dass sie von Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder anderen Gehhilfen selbständig genutzt werden kann.

[1] In Deutschland und Österreich wird in der Regel der gleichbedeutende Begriff «barrierefrei» verwendet.

[2] Für dieses umfassende Verständnis von altersgerecht werden zum Teil auch die Begriffe «Design für Alle» oder «universelles Design» verwendet. Anders als altersgerecht ist universelles Design aber kein Produkt oder Ergebnis, sondern ein Designkonzept. Unter «Design für alle» wird der Entwurfsprozess von Produkten (Geräten, Umgebungen und Systemen) verstanden, die von Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten in der breitestmöglichen Palette von Situationen (Umgebungen, Konditionen und Umständen) benutzt werden können.

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