Das LEA-Label

Zu einer hindernisfreien und altersgerechten Wohnraumgestaltung gehört nicht nur eine möglichst stufenlose Bauweise, sondern eine Vielzahl von Details, die erst dann wirklich zum Tragen kommen, wenn die körperlichen Einschränkungen zunehmen. Das LEA-Label, das auf bestehenden Normen, Planungsrichtlinien und Merkblättern beruht, prüft und bescheinigt anschaulich die Hindernisfreiheit und Altersgerechtheit einer Wohnung. Wer konsequent hindernisfrei und altersgerecht baut, erhöht den Komfort und die Unfallsicherheit aller Generationen. Wohnungen, die von Beginn an altersgerecht – und zwar im wörtlichen Sinne von «für jedes Alter» – geplant sind, eignen sich für vielköpfige Familien ebenso gut wie für pflegebedürftige Personen oder Menschen mit Behinderungen. Gebäude mit altersgerechten Wohnungen ermöglichen generationendurchmischtes Wohnen. Und die Bewohner/innen können auch bei veränderten Umständen in ihrer Wohnung bleiben.

Der LEA-Standard gilt sowohl für Neubauwohnungen als auch für Wohnungen im Bestand. Je nach Erfüllungsgrad der Anforderungen werden zertifizierte Wohnungen mit einem Label der Stufe LEA BRONZE bis LEA PLATIN ausgezeichnet. Die einzelnen Stufen bauen aufeinander auf. Je höher die Stufe, desto strenger und zahlreicher sind die zu erfüllenden Anforderungen (vgl. dazu die Übersicht der Zertifikatsstufen auf der Webseite des LEA-Labels).

Grundlagen

Für alle Stufen des Labels sind zwingend die Sicherheitsanforderungen der bfu an Schutzelemente einzuhalten. Eine wichtige Grundlage für den LEA-Standard bildet die Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten, Kapitel 9 und 10 (Bauten mit Wohnungen). Da für ein Label der Stufe LEA SILBER neben den Grundanforderungen dieser Norm zusätzlich auch die meisten Anforderungen eingehalten werden müssen, die in der Norm mit vorzugsweise umschrieben sind, weist eine mit LEA SILBER ausgezeichnete Wohnung eine mindestens gleichwertige, in vielen Aspekten aber meist bessere Hindernisfreiheit auf als eine ausschliesslich nach der Norm SIA 500 gebaute Wohnung. Die Zertifikatsstufe LEA BRONZE wird hauptsächlich für Wohnungen im Bestand ausgestellt, für die – etwa nach einem Umbau oder einer Anpassung – eine Zertifizierung angestrebt wird. Da bei diesen Objekten aus konstruktiven Gründen nicht immer alle Regelvorgaben der Norm SIA 500 erfüllt werden können, muss auf Ersatz- oder Behelfsanforderungen ausgewichen werden, die nur im begründeten Einzelfall an Stelle der Regelvorgabe treten dürfen. Neben den in der Norm SIA 500 als bedingt zulässig definierten Anforderungen sind für die Zertifikatsstufe LEA BRONZE zudem teilweise leicht grössere Massabweichungen erlaubt. Bei den Anforderungen der Stufe LEA BRONZE sind die erlaubten Massabweichungen bei den Mindest- oder Maximalwerten deshalb bereits enthalten (Angaben in Fertigmassen). Sie sollten aber nicht als Richtlinien für die Planung von Neu- und Umbauten dienen.

Einige wenige Bestimmungen der Norm SIA 500 wurden bei der Entwicklung des LEA-Standars als nicht zwingend notwendig zum Erreichen der Zertifikatsstufe LEA SILBER eingestuft. Sie wurden der Zertifikatsstufe LEA GOLD zugeordnet. Für die Zertifikatsstufe LEA GOLD dient als Grundlage das vom Bundesamt für Wohnungswesen herausgegebene Merkblatt Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten. Für die Stufe LEA PLATIN bilden die von der Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur herausgegebenen Planungsrichtlinien Altersgerechte Wohnbauten eine wesentliche Grundlage.

Masse und Toleranzen

Die Massangaben in den Planungsgrundlagen nach LEA-Standard sind Sollmasse, die sich auf die am Bau gemessenen Fertigmasse beziehen. Bis 5 Zentimeter werden die Masse in mm, bis 5 Meter in cm, darüber in m angegeben. Für die Messung von Längen, Breiten, Dicken oder Höhen gilt das Öffnungsmass bzw. Lichtmass (= Öffnungs- bzw. Nischenbreite). Für die Messung von Längen von Griffen oder Hebeln gilt das Achsmass (= Achsmitte bis Achsmitte bzw. Griff-/Hebelende).

In Anlehnung an die Norm SIA 500 dürfen die am Bau gemessenen Fertigmasse die minimalen oder maximalen Sollmasse höchstens um die Werte der nachfolgenden Tabelle unter- bzw. überschreiten (wobei bei der Zertifizierung zum Teil davon abweichende Fertigmasstoleranzen zur Anwendung kommen):

Sollmass in cm < 10 10-100 >100
Zulässige Mindestabweichung in mm +/- 10 20 30

Bei Gefällen beträgt die zulässige Abweichung von den Sollwerten 0,57º (1 %), wobei die zulässigen Maximalwerte der Neigung für die gesamte Länge oder Fläche gelten (nicht als Durchschnitt).

Für einige Kriterien des LEA-Standards gelten strengere Masstoleranzen als diejenigen der Norm SIA 500. So ist beispielsweise für einseitige Türanschläge lediglich eine Massabweichung von 5 mm erlaubt (statt 10 mm). Für sämtliche Sicherheitsanforderungen der BFU sowie bei Massen von Beschlägen, Handläufen, Treppenstufen und Schriftgrössen sind keine Massabweichungen zulässig.

Kriterienkategorien

Im LEA-Standard wird zwischen Ausschlusskriterien und Standardkriterien unterschieden. Ausschlusskriterien gibt es in jeder Zertifikatsstufe. Diese Kriterien – einfach zu erkennen an der fett hervorgehobenen Etikette Ausschlusskriterium – müssen auf jeden Fall erfüllt sein, um ein Label der entsprechenden Zertifikatsstufe zu erhalten. Für die Zertifikatsstufe LEA GOLD und LEA PLATIN müssen neben sämtlichen Ausschlusskriterien jeder Stufe mindestens je 75 Prozent aller Kriterien dieser Stufen erfüllt sein.

Für bestimmte Kriterien – etwa zur Rutschhemmung von Bodenbelägen oder zur Sicherheit von Glaselementen – verlangen die Zertifizierungsstellen Produktzertifikate der Hersteller. Diese Kriterien sind mit der Etikette «Produktzertifikat verlangen» gekennzeichnet. Bei der Auswahl von Bodenbelägen und Elementen aus Sicherheitsglas sollte deshalb immer auf entsprechende Zertifikate geachtet werden. Verlangen Sie vom Lieferanten die Zertifikate – vorzugsweiseals PDF-Dokumente – und legen Sie diese dem Zertifizierungantrag bei.

Hauptquellen

Dem LEA-Standard liegen nachfolgend aufgeführte Normen, Planungsrichtlinien, Merkblätter und Fachpublikationen zugrunde. Sämtliche Kriterien sind mit der Quellenangabe und der Seitenzahl der Quelle versehen (oberhalb der Nummer des Kriteriums).

SIA 500 Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Hrsg.) (2009): Norm SIA 500, Hindernisfreie Bauten. Zürich (inklusive Auslegungen, Dezember 2018, sowie Korrigendas SIA 500/C1:2009, C2:2011, C3:2013 und C4:2019).
BWO Bundesamt für Wohnungswesen (Hrsg.) (2013): Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten, Merkblatt. Grenchen.
HA-SF Bohn, Felix (2014): Altersgerechte Wohnbauten. Planungsrichtlinien. Der Schweizer Planungsstandard. Inklusive Checkliste Altersgerechte Wohnbauten (CL). Zürich: Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen (seit Mai 2017: Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle), 2. erweiterte und überarbeitete Auflage: Juni 2014.
BFU: Geländer Jeannottat, Beatrix (2020): Geländer und Brüstungen. Bauliche Massnahmen zur Unfallprävention. Bern: BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung. Fachbroschüre 2.003.
BFU: Gewässer Jakob, Tobias & Schmid, Roger (2020): Kleingewässer. Leitfaden für Planung, Bau und Unterhalt. Bern: BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung. Fachdokumentation 2.026.
BFU: Glas Jeannottat, Beatrix (2020): Glas in der Architektur. Bauliche Massnahmen zur Unfallprävention. Bern: BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung. Fachbroschüre 2.006.
BFU: Treppen Jeannottat, Beatrix (2020): Treppen. Bauliche Massnahmen zur Unfallprävention. Bern: BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung. Fachdokumentation 2.007.
LEA Zusätzliche oder von den Normen/Richtlinien abweichende Anforderungen des Vereins LEA.
ASTRA Bundesamt für Strassen (ASTRA); Velokonferenz Schweiz (VkS) (Hrsg.) (2008): Veloparkierung – Empfehlungen zu Planung, Realisierung und Betrieb (Handbuch). Bern; Biel.
VST Verband Schweizerische Türenbranche (VST) (Hrsg.) (2009): Behindertengerechte Türen, Technisches Merkblatt Nr. 011, Erstausgabe 2004, Version 2009_1. Bachenbülach.

 

Weitere Normen, Merkblätter und Fachpublikationen

  • Beratungsstelle für Unfallverhütung (Hrsg.) (2015): Türen und Tore. Bern: Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. Fachbroschüre 2.005.
  • Buchser, Markus (2014): Bodenbeläge. Leitfaden für Planung, Bau und Unterhalt von sicheren Bodenbelägen. Bern: Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. Fachdokumentation 2.027.
  • Buchser, Markus (2018): Anforderungsliste Bodenbeläge. Leitfaden: «Anforderungen an die Rutschhemmung in öffentlichen und privaten Bereichen». Bern: Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. Fachdokumentation 2.032.
  • Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS (Hrsg.) (2016): Tore –Türen – Fenster. Luzern. EKAS Informationsbroschüre, 2. revidierte Auflage. Best.-Nr.: 6280.
  • Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle (Hrsg.) (2018): Duschräume mit WC. Dimensionierung, Anordnung und Ausstattung. Technisches Merkblatt 011. Zürich.
  • Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle (Hrsg.) (2023): Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar. Konzeption von Wohnbauten für alle Lebenslagen. Richtlinie. Zürich.
  • Meier Köhler, Ursula (2023): Sturzprävention im privaten Wohnraum. Bern: Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. Fachdokumentation 2.250.
  • Meile, Stefan; Eschmann, Cédric & Schmid, Roger (2020): Spielplätze. Planung und Gestaltung von sicheren Spielplätzen im öffentlichen Aussenbereich. Bern: Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. Fachdokumentation 2.348.
  • Schweizer Licht Gesellschaft (SLG) (Hrsg.) (2014): SLG Richtlinie 104:06-2014 | Alters- und sehbehindertengerechte Beleuchtung im Innenraum. Beleuchtung für ältere Menschen und Personen mit verminderter Sehfähigkeit. Bern: SLG.
  • SN EN 81-70+A1:2022. Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschliesslich Personen mit Behinderungen.
  • SN EN 1176-1:2023. Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren.
  • SN EN 1177+A1:2024. Stossdämpfende Spielplatzböden – Prüfverfahren zur Bestimmung der Stossdämpfung.
  • Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Hrsg.) (2014): Norm SIA 343, Türen und Tore. Zürich.
  • Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Hrsg.) (2010): Norm SIA 358, Geländer und Brüstungen. Zürich.
  • Stiftung Denk an mich (Hrsg.) (2013): Spielplätze für alle. Ein Leitfaden. Zürich.

Zertifizierungverfahren

Die Zertifizierung wird nach Fertigstellung des Baus von einer anerkannten Zertifizierungsstelle durchgeführt. Der Zertifizierungsantrag ist kostenpflichtig. In den Gebühren sind die Kosten für die Überprüfung der Kriterien sowie die Registrierung enthalten. Falls für die Erreichung einer höheren Zertifikatsstufe Kriterien der geforderten nächtlichen Beleuchtungsstärken ausschlaggebend sind, die bei der am Tag durchgeführten Zertifizierung nicht gemessen werden, können entsprechende Nachtmessungen von der Zertifizierungsstelle durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten trägt der Antragsteller.

Der Antrag für eine Zertifizierung kann zu jedem Zeitpunkt eines Bauprojekts eingereicht werden. Mit der Unterzeichnung des Antrags ist die mündliche und schriftliche Werbung für die zu zertifizierenden Objekte mit der Marke LEA bereits vor der ordentlichen Zertifizierung erlaubt. Für die Vermarktung vor Abschluss der Zertifizierung darf ausschliesslich das provisorische Label ohne Stufenbezeichnung und das rote LEA-Logo verwendet werden.

Bei Neubauten findet die eigentliche Zertifizierung immer erst nach der Bauabnahme statt. Grundsätzlich werden beim Audit neben allen Räumen der Wohnung alle Allgemeinräume und Aufenthaltsbereiche im Aussenraum, die innere und äussere Erschliessung bis zur Wohnung sowie sämtliche allgemein zugänglichen Räume im Gebäude überprüft. Nicht dazu gehören beispielsweise Heizungs- und Technikräume, die für die Bewohner/innen in der Regel nicht zugänglich sind.

Die Zertifikate werden für sämtliche Wohnungen desselben Wohnungstyps ausgestellt. Ein Wohnungstyp umfasst eine oder mehrere Wohnungen, die einen identischen Grundriss sowie dieselbe Ausstattung und Erschliessung aufweisen. Für sämtliche Wohnungen desselben Wohnungstyps wird ein Zertifikat ausgestellt. Ein Gebäude kann somit Wohnungstypen unterschiedlicher Zertifikatsstufen und auch nicht zertifizierte Wohnungen aufweisen. Ein Wohnungstyp kann hingegen nie ein besseres Zertifizierungsresultat erreichen als die erreichte Zertifikatsstufe der inneren und äusseren Erschliessung bis zur Wohnung.

Das Label trägt eine Registrationsnummer sowie einen Hinweis auf den Zeitpunkt der Zertifizierung und die Version des Kriterienkatalogs. Es ist unbeschränkt gültig. Nach relevanten baulichen Änderungen am Objekt muss die Zertifizierung erneuert werden, wobei dann die zum Zeitpunkt des erneuten Antrags gültigen Kriterien zur Anwendung kommen.

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