Gebäude [BG1]
Bei Doppel-, Gruppen- und Reihenhäusern zählt jedes Gebäude als selbständig, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte vom Erdgeschoss bis zum Dach reichende tragende Trennmauer besteht. Das sogenannte Trennmauerkriterium gewährleistet eine einheitliche Differenzierung der Gebäude nach ausschliesslich baulichen Kriterien. Verfügen nach dem Trennmauerkriterium abgegrenzte Gebäude über gemeinsam nutzbare Infrastrukturangebote wie zum Beispiel Aussenparkplätze, Gemeinschaftsraum, Einstellhalle usw., werden diese – mit Ausnahme der unterschiedlichen Erschliessung – bei einer Zertifizierung nur einmal überprüft.